
Urteil im Streit zwischen AfD und Verfassungsschutz
In Münster verkündet das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen heute ein Urteil im Streit zwischen dem Verfassungsschutz und der AfD. Das Gericht entscheidet, ob der Verfassungsschutz die gesamte AfD und ihre Jugendorganisation zu Recht als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft hat.
Veröffentlicht: Montag, 13.05.2024 04:56
AfD unter Druck
Die AfD fährt gerade ihre schlechtesten Umfrage-Werte seit einem Jahr ein. Bei Umfragen zur Europa-Wahl erreicht die AfD gerade rund 15 Prozent. Der Druck auf die AfD kommt vor allem durch den Spitzenkandidaten Krah. Im wird vorgeworfen Geld aus Russland und China angenommen zu haben. Ein ehemaliger Mitarbeiter von ihm wurde wegen möglicher Spionage für China verhaftet und das Büro von Krah im EU Parlament wurde durchsucht.
Ob das viel geändert hat, ist unklar. Im letzten ARD-Deutschland Trend haben rund dreiviertel der AfD-Anhänger gesagt, dass der Umgang mit Krah übertrieben ist.
Trotzdem wird das Urteil des Oberverwaltungsgerichts möglicherweise ein weiterer Dämpfer für die AfD. Das Gericht entscheidet, ob der Verfassungsschutz die AfD und ihre Jugendorganisation zu Recht als rechts-extremen Verdachts-Fall eingestuft hat. Es ist bereits das Berufungsverfahren. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln die Bewertung 2022 bestätigt.
Urteil gegen 9 Uhr erwartet
Kommt das Gericht in Münster ebenfalls zu dem Schluss, dass die Einschätzung des Verfassungsschutzes richtig ist, hat der Verfassungsschutz die Möglichkeit, die AfD auch in Zukunft mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten.
Bewertungsmaßstab ist das Bundesverfassungsschutzgesetz. Als nächste Stufe nach dem Verdachtsfall steht die Feststellung, dass das Objekt eine gesichert extremistische Bestrebung ist. Im Fall der Jugendorganisation der AfD hat das Bundesamt dies bereits erklärt und das Verwaltungsgericht Köln dies im Februar 2024 auch bestätigt. Die Anwälte der Partei haben in Münster angekündigt, in die nächste Instanz zu ziehen. Dabei würde das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einer möglichen Revision die Entscheidung des OVG auf Rechtsfehler prüfen. Da das Gericht in Münster die letzte
Tatsacheninstanz ist, könnte die AfD vor dem Bundesverwaltungsgericht allerdings keine neuen Beweisanträge mehr vortragen. Das Bündnis «Keinen Meter den Nazis» hat für Montag eine Mahnwache in der Nähe des OVG angekündigt.