Anzeige
Tipps für Kurzarbeitergeld
© pxhere.com
Symbolbild
Teilen:

Tipps für Kurzarbeitergeld

Momentan geht bei vielen Menschen, z.B. durch weniger Arbeit, das Geld aus. Es gibt viele Hilfen und Möglichkeiten Geld zu sparen. Ein paar Tipps haben wir für euch zusammengefasst.

Veröffentlicht: Donnerstag, 09.04.2020 09:39

Anzeige

Die Verbraucherzentrale Rheine gibt Tipps, wie Menschen in Kurzarbeit gerade sparen. Z.B. gibt es die Möglichkeit Kosten für Strom oder Wasser erstmal aufzuschieben. Auch für die Miete gibt es von April bis Juni günstige Kredite oder Aufschubsregelungen. Wer nicht Zahlen kann, teilt das seinem Mieter oder Energieversorger mit und belegt das Corona der Grund für den Aufschub ist. Trotzdem, betont ein Sprecher der Verbraucherzentrale, müssen alle Kosten nachgezahlt werden. Damit das klappt hat die Verbraucherzentrale Tipps:

Miete: Es ist momentan möglich, bis zu drei Monatsmieten aufzuschieben. Außerdem dürfen Mieter bis Juni nicht gekündigt werden. Trotzdem warnt die Verbraucherzentrale vor finanziellen Schwierigkeiten, wenn gar keine Miete gezahlt wird. Denn, die Mietzahlungen werden nur gestundet. Gezahlt werden muss am Ende trotzdem, spätestens bis Juni 2022. Das bedeutet, dass in ein paar Monaten zusätzlich zur vollen Miete auch noch die Rückstände an den Vermieter fällig sind. Daher rät die Verbraucherzentrale, zumindest einen Teil der Miete zu bezahlen.

Strom, Gas, Wasser, Telefon, Internet: Von diesen Leistungen der Grundversorgung soll wegen der Corona-Pandemie niemand abgeschnitten werden. Hier gibt es ebenfalls die Möglichkeit, vorübergehend bis zum 30. Juni 2020 nicht zu zahlen. Ihr weißt auch hier nach, dass die Zahlungsschwierigkeiten aufgrund der Corona-Krise bestehen. Am besten nehmt ihr Kontakt zum Anbieter / Versorger auf. Auch hier gilt: Die Zahlungen werden nicht erlassen, sondern nur aufgeschoben.

Kredite: Mit dem neuen Gesetz gibt es die Möglichkeit, für einen Raten- oder Immobilienkredit eine dreimonatige Stundung erhalten, wenn ihr Zins und Tilgung nicht mehr leisten könnt. Auch hier gilt es, der Bank zu erklären, dass ihr durch die Corona-Krise nicht mehr zahlt. Der Kredit wird dann entsprechend nach hinten verschoben.

Versicherungen: Dass man Beiträge aussetzen kann, gilt auch für Versicherungen, die vor dem 8. März 2020 abgeschlossen wurden, allerdings nur für Pflichtversicherungen. Das sind beispielsweise private Krankenvoll- und Pflegepflichtversicherung sowie die Kfz-Haftpflicht.

Zusätzliche staatliche Hilfen: Damit trotz der Zahlungsaufschübe kein Schuldenberg entsteht, erkundigt euch nach staatlichen Hilfen, wenn das Geld ausgeht. Diese Leistungen kommen momentan in Frage:

Kurzarbeitergeld, falls ihr weiterarbeitet, jedoch weniger. Das Kurzarbeitergeld beantragt der Arbeitgeber.

Arbeitslosengeld, falls ihr gekündigt werdet. Dann, schnell bei der Agentur für Arbeit melden.

Wohngeld, falls es nicht mehr für die Miete reicht. Das wird bei der Gemeinde beantragt.

Aufstockungsleistungen nach SGB II / "Hartz IV" kommen in Frage, wenn es keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld gibt. Beantragen können es z.B. Selbstständige, die nun in Not geraten, und Angestellte, die nun unterhalb der Grundsicherung verdienen. Meldet euch so schnell wie möglich beim Jobcenter.

Anzeige
Anzeige
Anzeige