
Schüler:innen im Raum Osnabrück, im Emsland oder der Grafschaft Bentheim kommen nach den Osterferien nur noch getestet in die Schule. Das Land Niedersachsen hat eine Testpflicht für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen angeordnet. Wer zu Hause versäumt hat, sich zu testen, holt das ausnahmsweise in der Schule in einem speziellen Test-Raum nach.
Neue Regelung gilt ab dem 12. April
Jede Schülerin, jeder Schüler und alle Beschäftigten testen sich ab dem 12. April zweimal wöchentlich selbst, soweit ausreichend Testkits vorhanden sind. Fällt ein Test Corona-positiv aus, bleiben die Betroffenen zu Hause, informieren die Schule und nehmen Kontakt zu einem Arzt oder einem Testzentrum auf, um einen PCR-Test zu veranlassen. Die Schule informiert das Gesundheitsamt. Bei einem Positivtest in der Schule muss die Schülerin oder der Schüler sofort nach Hause fahren oder abgeholt werden.
Präsenzpflicht aufgehoben
Gleichzeitig ist die Präsenzpflicht aufgehoben. Schülerinnen und Schüler, die auf Antrag von der Präsenzpflicht befreit sind oder nach einem Positivtest zu Hause bleiben, gehen in den Distanzunterricht. Sie bekommen geeignetes Arbeitsmaterial zur Verfügung gestellt.
Testpflicht auch in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen führt nach den Osterferien eine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler ein. "Verpflichtende Selbsttests als zusätzliche Sicherheit tragen dazu bei, das Dunkelfeld von symptomlos Erkrankten aufzuhellen und die weitere Ausbreitung der Pandemie zu verhindern. Sie sorgen dafür, dass der Schulbetrieb sicherer wird", begründete Schulministerin Gebauer (FDP) am Donnerstag in Düsseldorf den Schritt. Die Kinder und Jugendlichen aller Schulen sollen nach ihren Worten zwei Mal pro Woche Selbsttests durchführen.
Die konkrete Ausgestaltung der Pflicht in NRW sowie die rechtlichen Grundlagen der Maßnahme würden derzeit auch im Austausch mit anderen Ländern finalisiert und rechtzeitig vor Schulbeginn bekanntgegeben, sagte Gebauer.
Mit dpa