
Die Testpflicht an Schulen ist rechtens. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden – und einen Eilantrag von Eltern aus Bedburg im Rhein-Erft-Kreis abgewiesen. Beim derzeitigen Stand des Infektionsgeschehens in der Corona-Pandemie sei die Testpflicht wohl eine verhältnismäßige Schutzmaßnahme, heißt es zur Begründung.
Eltern sahen Grundrechte ihrer Kinder verletzt
Die Eltern von Schüler:innen aus der sechsten und achten Klasse sahen dagegen die Grundrechte ihrer Kinder verletzt: Der Antigentest sei zu komplex und die Aussagekraft zu gering. Außerdem befürchten sie Diskriminierung im Falle eines positiven Tests.
Testpflicht an Schulen hatte Klagewelle ausgelöst
Mit dem OVG-Beschluss bleiben Schüler ohne negativen Nachweis vom Unterricht ausgeschlossen. Die Vorgaben des Landes hatten nach Angaben des Gerichts einer Klagewelle ausgelöst. Bis heute (Do., 22.04.) lagen in Münster rund 80 Eilanträge von Schülern aus ganz NRW vor.