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Tennisbälle beim Fußball
© VfL Osnabrück
Platzverlust durch Umbau? Verein kommt Betroffenen entgegen.
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Tennisbälle beim Fußball

Der Fußball-Zweitligist VfL Osnabrück legt als erster Club Einspruch gegen die Strafe wegen Fan-Protesten ein. Der Deutsche Fußball-Bund hat den VfL zu einer Geldstrafe von 20 000 Euro verurteilt.

Veröffentlicht: Dienstag, 26.03.2024 15:44

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Im Zuge der Proteste gegen einen möglichen Investor bei der Deutschen Fußball Liga hatten VfL-Fans bei drei Heimspielen für Spielunterbrechungen gesorgt, indem sie Tennisbälle auf den Rasen warfen. Wochenlang hatten die Fans auf den Rängen mit Flummis, Tennisbällen und Schokotalern gegen den geplanten Einstieg eines Investors bei der DFL protestiert. Der Deal platzte schließlich - auch, weil der Druck vonseiten der Anhänger immer größer wurde.

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Nötigenfalls auch vor Gericht

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Wie die Fans gegen einen Investor, so ist der VfL gegen die Bestrafung. Osnabrück habe entschieden, gegen das Urteil des Sportgerichts Einspruch einzulegen, sagt VfL-Geschäftsführer Michael Welling in einer Club-Mitteilung. Der Fall zeige zudem in vielerlei Facetten nochmals deutlich, dass die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB dringend überarbeitet gehöre – und weiter: „Wir werden daher auch den Gang vor ordentliche Gerichte in Betracht ziehen, sollte die Sportgerichtsbarkeit des DFB hier nach Abwägung aller Argumente nicht zu einem anderen Urteil kommen als bislang.“

Nach DFB-Angaben ist der VfL der bisher einzige Club, der gegen die Bestrafung vorgeht.

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