
Sehbehinderte und blinde Menschen in Münster waren wegen der Sturzgefahr vor Gericht gezogen und haben Recht bekommen. „Das Verwaltungsgericht hat entschieden: Wo und wie E-Tretroller im öffentlichen Raum abgestellt werden dürfen, kann die Kommune selbst regeln, muss es jetzt aber auch“ heißt es bei der Stadt
Wenn sich nichts ändert, wird es teuer für die Verleihfirmen
Mit dem Rückenwind aus diesem Beschluss habe man einen Katalog mit klar umrissenen Regelungen entwickelt. Dazu gehört, dass die Verleihfirmen Lösungen für die Achtlosigkeit ihrer Kund:innen und die damit verbundenen Probleme finden, sonst wird es für sie teuer. Die bisherige "Freiwillige Selbstverpflichtung" auf Vertrauens-Basis reichte dem Gericht nicht. Die Firmen haben bei Beschwerden maximal zwölf Stunden Zeit, sich um störende E-Scooter zu kümmern.