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Sexuelle Dienstleistungen innerhalb und außerhalb von Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sind ab heute wieder erlaubt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat das Verbot in der Corona-Schutzverordnung per Eilbeschluss aufgehoben. Das OVG gab damit dem Betreiber eines Erotik-Massagestudios in Köln Recht. Begründung: Das Total-Verbot sei in der gegenwärtigen Situation keine notwendige Schutzmaßnahme und verstoße gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Schließlich seien die Corona-Schutzmaßnahmen mittlerweile in fast allen gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Bereichen gelockert.
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