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Die Deutsche Lkw-Maut ist für Instandhaltung und Ausbau von Straßen und Brücken – nicht für die Kosten der Verkehrspolizei. Das hat der Europäische Gerichtshof klargestellt und einen Fall ans Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen. Die Münsteraner Richter hatten um Klärung gebeten, nachdem eine polnische Spedition sich weigerte, einen Anteil für die Tätigkeit der Polizei zu zahlen. Diese sei Teil der hoheitlichen Befugnisse des Staates, urteilt der EuGH. Der Staat könne nicht so tun als sei er nur Betreiber der Straßeninfrastruktur. Was für Folgen das Urteil hat, ist noch unklar, denn es ist zeitlich nicht beschränkt.
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