Revision im Missbrauchskomlex

Die fünf Verurteilten im Hauptprozess um den Missbrauchskomplex von Münster gehen in Revision. Sie fordern, dass der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Landgerichts auf Verfahrensfehler prüft.

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Das Gericht hatte Anfang Juli den Hauptangeklagten und drei weitere Männer zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt: 14 Jahre für den Münsteraner und 10 bis 12 Jahre für die Mitangeklagten. Außerdem legte das Gericht fest, dass alle vier Männer wegen Wiederholungsgefahr anschließend in Sicherungsverwahrung bleiben. Für das Gericht steht fest, dass sie Kinder schwer missbraucht und vergewaltigt haben und Teil eines Pädophilen-Netzwerks waren. Die Mutter des Drahtziehers bekam fünf Jahre Gefängnis wegen Beihilfe durch Unterlassen. Sie habe gewusst, was ihr Sohn tat und nichts dagegen unternommen.

Bis zum endgültigen Urteil vergehen Monate

Das Landgericht hat noch bis etwa Anfang November Zeit für die schriftliche Urteilsbegründung. Dann haben die Anwälte der Verurteilten vier Wochen Zeit für die schriftliche Begründung der Revision. Erst dann geht die Sache zum Bundesgerichtshof.

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