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Reaktion auf OVG-Beschluss
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Reaktion auf OVG-Beschluss

Landesregierung verschärft Corona-Schutzverordnung nach Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster

Veröffentlicht: Montag, 22.03.2021 10:54

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Geschäfte dürfen doch nicht wieder normal öffnen. Das Land NRW hat auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster reagiert: Das OVG hatte bemängelt, dass Buchhandlungen, Schreibwarenläden und Gartenmärkte ohne Kundenbegrenzung pro Quadratmeter und ohne Termine für Kunsd*innen öffnen konnten, Modegeschäfte oder Elektronikketten dagegen nicht. Die Landesregierung hat die Beschränkungen darauf auf alle Geschäfte ausgeweitet.

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Gleichbehandlungsgrundsatz jetzt umgesetzt

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Das OVG hatte einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gesehen. Es gebe keinen einleuchtenden Grund dafür, dass Buchhandlungen, Schreibwarenläden und Gartenmärkte unter vereinfachten Bedingungen - also etwa ohne Terminbuchungen – öffnen dürften, Modegeschäfte oder Elektronikketten dagegen nicht. Eine Filiale der Media Markt-Kette hatte in Münster geklagt. Die Konsequenz des OVG-Beschlusses ist keine weitere Lockerung der Corona-Beschränkung sondern eine Ausweitung auf den gesamten Einzelhandel.

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