
Geschäfte dürfen doch nicht wieder normal öffnen. Das Land NRW hat auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster reagiert: Das OVG hatte bemängelt, dass Buchhandlungen, Schreibwarenläden und Gartenmärkte ohne Kundenbegrenzung pro Quadratmeter und ohne Termine für Kunsd*innen öffnen konnten, Modegeschäfte oder Elektronikketten dagegen nicht. Die Landesregierung hat die Beschränkungen darauf auf alle Geschäfte ausgeweitet.
Gleichbehandlungsgrundsatz jetzt umgesetzt
Das OVG hatte einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gesehen. Es gebe keinen einleuchtenden Grund dafür, dass Buchhandlungen, Schreibwarenläden und Gartenmärkte unter vereinfachten Bedingungen - also etwa ohne Terminbuchungen – öffnen dürften, Modegeschäfte oder Elektronikketten dagegen nicht. Eine Filiale der Media Markt-Kette hatte in Münster geklagt. Die Konsequenz des OVG-Beschlusses ist keine weitere Lockerung der Corona-Beschränkung sondern eine Ausweitung auf den gesamten Einzelhandel.