
Stadt Münster schafft Ausnahmeregelung für WM-Übertragungen
Fußballfans in Münster können die Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 auch spätabends gemeinsam in Biergärten und der Außengastronomie verfolgen. Die Stadt Münster duldet während des Turniers Übertragungen von WM-Spielen auch nach 22 Uhr und schafft damit eine Ausnahme von den üblichen Anforderungen an den nächtlichen Lärmschutz.
Grund für die Regelung sind die Anstoßzeiten der WM-Partien in den Gastgeberländern USA, Kanada und Mexiko. Wegen der Zeitverschiebung beginnen einige Spiele erst spät am Abend deutscher Zeit. Diese Begegnungen dürfen bis zum Schlusspfiff gezeigt werden, ohne dass Gastronomiebetriebe dafür einen besonderen Antrag stellen müssen.
Oberbürgermeister: „Besonderes Erlebnis in Münster unkompliziert ermöglichen“
Oberbürgermeister Tilman Fuchs begrüßt die Ausnahmeregelung für die Fußball-WM:
„Die Fußball-WM bringt Menschen unterschiedlichster Kulturen und Generationen zusammen – insbesondere beim gemeinsamen Fußballschauen. Mir ist wichtig, dass wir dieses besondere Erlebnis in Münster unkompliziert ermöglichen und der Gastronomie sowie Fans verlässliche Rahmenbedingungen geben“, sagt Oberbürgermeister Tilman Fuchs. „Mit der Ausnahmeregelung schaffen wir Klarheit für einen unbeschwerten Fußballsommer. Gleichzeitig gilt: Dieses Miteinander gelingt nur, wenn alle aufeinander Rücksicht nehmen.“
Die Stadt betont, dass gegenseitige Rücksichtnahme während der Weltmeisterschaft besonders wichtig sei. Lärm rund um die Spiele lasse sich nicht vollständig vermeiden. Durch Verständnis und Rücksichtnahme könne das gemeinsame Fußballschauen jedoch mit einem guten Miteinander vereinbart werden.
Diese Regeln gelten während der Fußball-WM 2026
Für die Fußball-Weltmeisterschaft der Herren vom 11. Juni bis zum 19. Juli 2026 gelten in Münster folgende Vorgaben:
- Es dürfen ausschließlich Live-Spiele der Fußball-WM 2026 gezeigt werden.
- Nach 22 Uhr dürfen Übertragungen nur bis zum Ende des jeweiligen Spiels laufen. Anschließende Berichte dürfen nicht gezeigt werden.
- Fernseher, Beamer und Leinwände sollen so aufgestellt werden, dass die angrenzende Nachbarschaft möglichst wenig durch Lärm beeinträchtigt wird.
- Die Lautstärke ist so niedrig wie möglich zu halten.
- Der öffentliche Straßenverkehr darf nicht abgelenkt oder beeinträchtigt werden.
- Die genehmigten Außengastronomieflächen dürfen nicht überschritten werden.
- Große Leinwände, die ein größeres Publikum ansprechen sollen, müssen weiterhin vorab mit dem Ordnungsamt der Stadt Münster abgestimmt werden. Zudem gelten die bestehenden Vorgaben zur Veranstaltungssicherheit.
Mit der Regelung will die Stadt Münster den gemeinsamen WM-Genuss ermöglichen und zugleich die Interessen von Anwohnern, Gastronomie und Besuchern berücksichtigen.