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Prozess nach Hetzjagd
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Horstmarer war zur Tatzeit schuld-unfähig
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Prozess nach Hetzjagd

Sieben Autos, ein Mann auf der Flucht, ein Schwerverletzter auf einem Feld: Seit heute (12. August) läuft dazu der Prozess am Landgericht Münster.

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Prozess in Münster nach Hetzjagd mit sieben Autos

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Sieben Autos, eine eskalierende Verfolgungsfahrt von Hörstel bis nach Rheine, ein Mann auf der Flucht und am Ende ein Schwerverletzter auf einem dunklen Feld bei Rheine: Der Fall wirkt auch Jahre später noch wie eine Szene aus einem Krimi. Im Kreis Steinfurt wurde er im März 2021 Realität.

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Prozess am Landgericht Münster gestartet

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Seit heute (Mi., 12. August) läuft am Landgericht Münster der Prozess zu dem Falln. Angeklagt ist ein 28-jähriger Syrer. Münsters Staatsanwälte werfen ihm versuchten Totschlag vor. Nach ihrer Darstellung soll er das spätere Opfer auf einem Acker bei Rheine mit einem Auto angefahren und anschließend schwer verletzt zurückgelassen haben. Der Mann überlebte laut Anklage nur, weil ein unbeteiligter Zeuge rechtzeitig den Rettungsdienst alarmierte. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.

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Verfolgungsfahrt von Hörstel nach Rheine eskalierte

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Auslöser des Geschehens soll die Bedrohung von zwei Frauen in Rheine gewesen sein. Nach bisherigem Ermittlungsstand soll das spätere Opfer seine Ex-Frau und deren Schwester bedroht haben. Daraufhin wollten 15 Männer aus dem familiären Umfeld den Mann zur Rede stellen. Der Anklage nach entwickelte sich daraus eine Verfolgungsfahrt mit sieben Autos von Hörstel nach Rheine. An einer Ampel sollen die Verfolger das Fahrzeug des Mannes blockiert und ihn bedroht haben. Zunächst konnte er noch flüchten. Später kam es zu einem Tumult, bei dem sich der Mann nach Gerichtsangaben mit einem Gummihammer und einem Obstmesser wehrte. Der Angeklagte wurde dabei nach bisherigen Erkenntnissen an der Hüfte verletzt. Als das Opfer schließlich zu Fuß über ein Feld flüchtete, soll der Angeklagte ihn mit einem Auto verfolgt und mit etwa 30 km/h erfasst haben. Das Landgericht Münster verhandelt den Fall schon zum zweiten Mal. In einem früheren Verfahren im Dezember '22 war der Fahrzeughalter freigesprochen worden. Weitere Verhandlungstage sind bis zum 24. September angesetzt.

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