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Pleite von Thomas Cool: Wissen für Betroffene
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Pleite von Thomas Cool: Wissen für Betroffene

Der Reisekonzern Thomas Cook hat offiziell Insolvenz angemeldet. Dadurch sind in Deutschland und speziell in NRW einige Urlauber betroffen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Veröffentlicht: Montag, 23.09.2019 09:56

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Schocknachricht für über hunderttausend deutsche Urlauber: Thomas Cook hat am Montag Insolvenz angemeldet. Reiseveranstalter wie Neckermann oder Bucher Last Minute mussten zeitgleich den Verkauf von Reisen stoppen. Hier gibt es eine Übersicht, über die wichtigsten Fragen, die sich zu dieser Meldung derzeit stellen.

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Was passiert mit einer gebuchten Reise?

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Thomas Cook und ihre Tochterunternehmen - das sind Neckermann Reisen, Bucher Last Minute, Öger Tours, Air Marin und Thomas Cook Signature - garantieren nicht mehr, dass Reisen, die für den 23. und 24. September geplant sind, durchgeführt werden. Außerdem wurde der Verkauf von Reisen im Online-Bereich bis auf weiteres gestoppt. Der Reiserechtler Paul Degott sagte der dpa, dass Betroffene fragen sollten, ob die Reise stattfinde oder es eine Erstattung der Reisekosten gebe. Der konkrete Anspruch auf Schadensersatz ist unter Experten bisweilen umstritten.

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Was ist mit der Fluggesellschaft Condor?

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Gestrandete deutsche Urlauber, die sich derzeit noch an ihren Reisezielen befinden, haben noch keine Absicherung, zurückgeholt zu werden. Schätzungen zufolge befinden sich über 140.000 Deutsche, die über Thomas Cook gebucht haben, im Ausland. Bislang hat nur die britische Regierung angekündigt, britische Urlauber zurückzuholen. Ausnahme sind Reisen mit dem Ziel Großbritannien: Hier werden alle Passagiere ungeachtet ihrer Nationalität ausgeflogen.

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Was steht mir als Betroffener zu?

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Bei Pauschalreisen aus Deutschland springt ein Versicherer des Reiseveranstalters im Normalfall ein. Der bereits gezahlte Preis wird für ausfallende Leistungen und Aufwendungen für Rückreisen erstattet. Als Hinweis gilt: Die Kosten sollten so gering wie möglich gehalten werden, da nur "notwendige Aufwendungen" erstattet würden.

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Im Falle des Konkurses eines Veranstalters, wie es Thomas Cook ist, werden einzig ausfallende Leistungen sowie Aufwendungen für Rückreisen erstattet. Falls Urlauber sich dazu entschließen, ihre Reise nicht abzubrechen, sondern weiter Urlaub und Verpflegung zahlen, erhalten sie kein Geld anschließend zurück. Falls Hotelleiter einen zwingen, das Hotel zu verlassen und die Unterkunft nochmal zu bezahlen, zahlen Betroffene und warten darauf, dass der Versicherer diese Summe erstattet. Der kommt auch für Mehrkosten für Rückreisen oder eine gleichwertige Ersatzunterkunft auf.

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