Plädoyers im Missbrauchskomplex Münster

Die Verteidigung des Hauptangeklagten forderte eine "angemessen milde" Strafe ohne Sicherungsverwahrung. Ein weiterer Tatverdächtiger hat sich der Polizei gestellt.

Im Prozess zum Missbrauchsprozess plädiert die Verteidigung des Hauptangeklagten gegen eine Sicherungsverwahrung. Stattdessen fordert sie eine „angemessen milde“ Strafe. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 28-Jährigen vor, den heute elfjährigen Sohn seiner Lebensgefährtin immer wieder vergewaltigt und anderen Männern angeboten zu haben. Geforderte Strafe: 14 Jahre Gefängnis plus Sicherungsverwahrung.

Auch die Anwälte zweiter Mitangeklagter plädierten gegen eine Sicherungsverwahrung nach dem Gefängnis. Für die Mutter des Hauptangeklagten fordert der Verteidiger einen Freispruch. Sie ist wegen Beihilfe angeklagt. Die Staatsanwaltschaft fordert sechs Jahre Gefängnis. Sie habe gewusst, was ihr Sohn tat und nichts dagegen unternommen.

Weiterer Tatverdächtiger stellt sich

Im Missbrauchskomplex Münster hat sich ein weiterer Tatverdächtiger gestellt. Die Polizei hatte ihn gestern mit einem Foto gesucht. Im Laufe des Tages gab es knapp 50 Hinweise. Der Druck wurde zu groß und der 37-Jährige hat sich der Polizei gestellt. Zur vollständigen Meldung

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