
OVG-Urteil zu DOC-Ausbau
Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zum geplanten Ausbau des Designer Outlet Centers Ochtrup verzögert alles. Es ging um Formfehler, nicht um die Frage, ob ein noch größeres DOC die Geschäftswelt im Umland gefährdet.
Veröffentlicht: Sonntag, 25.10.2020 23:21
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bebauungsplan der Stadt Ochtrup für den geplanten Ausbau des Designer-Outlet-Centers außer Kraft gesetzt. Es sei nicht zulässig, einen Bebauungsplan nur auf ein Einkaufszentrum zuzuschneiden. Eine Obergrenze für Verkaufsflächen sei damit genau so unwirksam, wie die Festsetzung, dass alles im „Village-Stil“ gebaut wird, der typischen Bauform für solche Marken-Fabrikverkäufe. Außerdem habe es schon bei der öffentlichen Auslegung der Entwürfe Formfehler gegeben. Die Stadt Nordhorn hatte geklagt, weil sie durch ein noch größeres DOC die eigene Geschäftswelt bedroht sieht. Ob das so ist, ließ das Gericht offen.
DOC wertet Urteil als Teilerfolg
Das Designer-Outlet-Center in Ochtrup wertet das Urteil des Oberverwaltungsgerichts als Teilerfolg. Das hat Centermanager Armin Wienker auf RDIO RST-Nachfrage gesagt. Das Gericht hat den Bebauungsplan der Stadt Ochtrup zum geplanten DOC-Ausbau wegen Formfehlern für unwirksam erklärt, gleichzeitig allerdings eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. Das sei sehr untypisch, sagte Wienker - und natürlich werde der Betreiber McArthurGlen das Urteil komplett überprüfen lassen. Wenn es nächstes Jahr in Leipzig weiter geht, wird auch zu klären sein, ob die Gutachten zum geplanten DOC-Ausbau noch aktuell genug sind. Darin geht es unter anderem um die Größe des Einzugsgebiets, Umsatzprognosen, Verkehrsströme und die Frage, wieviel Verkehr das Ochtruper Straßennetz verkraftet.
Stadt Ochtrup geht auch in Revision
Auch die Stadt Ochtrup läßt das Urteil so nicht stehen. "Wir warten noch die schriftliche Urteilsbegründung ab und gehen dann ziemlich sicher in Revision," sagte uns eine Sprecherin. Das Urteil fußt auf einer neueren Rechtsprechung. Die habe sich allerdings erst nach dem Maärz 2018 geändert. Da war der B-Plan schon beschlossen.