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Die neue Abgabe gilt für alle Gäste, die in Hotels, Pensionen oder vergleichbaren Unterkünften im Stadtgebiet übernachten, ausgenommen sind beispielsweise Senioren- und Pflegeheime. Mit den erwarteten Einnahmen von rund 1,2 Millionen Euro jährlich sollen im Wesentlichen Tourismus, Kultur und städtische Infrastruktur finanziert werden. Die Steuer wird von den Unterkunftsbetrieben eingezogen und quartalsweise digital über das Serviceportal der Stadt Osnabrück abgeführt – die erste Steuererklärung ist für das vierte Quartal bis spätestens 15. Januar 2026 einzureichen
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