Oberverwaltungsgericht Münster stoppt Sonntags-Shopping in Weihnachtzeit

Das Oberverwaltungsgericht Münster untersagt dem Einzelhandel in NRW im Weihnachtsgeschäft sonntags zu öffnen.

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Neben den Vorweihnachtssonntagen, trifft das auch auf den Sonntag nach Neujahr zu. Das Gericht hat damit die urspünglich erlaubten Sonntagsöffnungen gekippt, die das Land mit dem Corona-Infektionsschutz begründet hatte. Die Gewerkschaft ver.di begrüßt das Urteil. Sie hat in den verkaufsoffenen Sonntagen eine Verdichtung der Besucherströme an den Wochenenden und keinen Schutz vor Infektionen gesehen.

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