
© pxhere.com
© pxhere.com
Anzeige
Neben den Vorweihnachtssonntagen, trifft das auch auf den Sonntag nach Neujahr zu. Das Gericht hat damit die urspünglich erlaubten Sonntagsöffnungen gekippt, die das Land mit dem Corona-Infektionsschutz begründet hatte. Die Gewerkschaft ver.di begrüßt das Urteil. Sie hat in den verkaufsoffenen Sonntagen eine Verdichtung der Besucherströme an den Wochenenden und keinen Schutz vor Infektionen gesehen.
Anzeige