
Um das Ziel zu erreichen, nimmt das Land NRW die Kreise, Städte und Gemeinden in die Pflicht. Sie werden laut Gesetzentwurf dazu verpflichtet, jede Entscheidung auf die Auswirkungen auf das Klima zu prüfen. Das Land NRW schafft dazu den Rahmenplan, der alle fünf Jahre erneuert wird.
Neu ist die Idee nicht. Das Land NRW übernimmt damit Ziele, die der Bund zuvor schon ausgegeben hat. Viele Städte wie zum Beispiel Münster oder Osnabrück haben den Klimanotstand ausgerufen. Das heißt: Sie checken schon jetzt alle Projekte auf Klimafreundlichkeit ab.
Im Kreis Steinfurt wird das Ziel mit dem Masterplan Klimaschutz und dem Verein energieland2050 schon länger verfolgt. Außerdem ist es das Ziel des Kreises Steinfurt, sämtliche benötigte Energie sellbst zu produzieren. Mit dem Bioenergiepark in Saerbeck gibt es in unserer Region ein Vorzeigeprojekt. Weltweit nehmen Städte und Regionen Saerbeck als Vorbild im Kampf gegen den Klimawandel.
Klimaschützer*innen kritisieren den Gesetzentwurf. Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 sei viel zu spät. So seien die Ziele vom Pariser Abkommen nicht einzuhalten. Dabei hatten sich die meisten Staaten der Erde verpflichtet, die globale Erderwärmung auf maximal 2 Grad zu begrenzen. Dafür ist es nötig, dass die unbedingt nötigen CO2-Emissionen gerecht auf die Staaten verteilt werden.
Doch was ist gerecht? Ein Sprecher von Scientists for Future hat uns gesagt, dass es zwei Arten der Berechnung gibt: Entweder ist der Bevölkerungsanteil ausschlaggebend oder die Emissionen, die ein Land in den letzten Jahrzehnten ausgestoßen hat. In beiden Fällen hätte Deutschland nicht bis 2050 Zeit, klimaneutral zu werden. Deutschland gehört zu den Ländern, die das meiste CO2 ausstoßen.