
Das Land Nordrhein-Westfalen hat einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die landesweiten Corona-Regeln erstellt. Strafen bis zu 5.000 Euro sind möglich. Im Wiederholungsfall werden bis zu 25.000 Euro fällig.
Bei Zusammenkünften von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit, die nicht direkt verwandt sind, werden danach 200 Euro von jedem Beteiligten fällig. Verbotenes Picknicken kostet 250 Euro pro Teilnehmer. Wer trotz Verbots Sportveranstaltungen organisiert, zahlt 1.000 Euro. Der Verzehr von Außer-Haus-Speisen näher als 50 Meter am Restaurant oder Imbiss kostet 200 Euro.
Auch Hygieneverstöße oder Verstöße gegen das Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen werden teuer.
NRW-Ministerpräsident Laschet (CDU) sagte zu den aktuellen Maßnahmen und dem Bußgeldkatalog: "Die Lage ist ernst. Es geht um Leben und Tod. Das strenge Kontaktverbot wird sicher helfen, das Ansteckungsrisiko schnell zu reduzieren." Laschet betonte: "Die allermeisten Menschen halten sich zum Glück an die Regeln und zeigen sich solidarisch. Wir müssen nicht die Vernünftigen überwachen, sondern die Unvernünftigen bestrafen. Und zwar konsequent und hart. Die Signale müssen ankommen."


