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Der niedersächsische Landtag hat ein neues Polizeigesetz beschlossen. Damit ermittelt die Polizei in Niedersachsen in Zukunft mit neuen Ermittlungsbefugnissen. U.a. kann sie dann theoretisch aus der Ferne auf Handys und Computer zugreifen. Gegen terroristische Gefährder können auf richterlichen Beschluss hin außerdem Aufenthaltsvor-gaben und Kontaktverbote verhängt, oder elektronische Fußfesseln zur Aufenthaltsüberwachung eingesetzt werden. Außerdem können Gefährder länger in Gewahsam genommen werden.
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