
Der Kreis Steinfurt fordert alle Bürger auf, die mehr als 72 Stunden im Ausland waren und in den Kreis Steinfurt zurückkehren, für 14 Tage in Quarantäne zu gehen. Das besagt die "Corona-Einreise-Verordnung". Sie gilt seit Karfreitag in Deutschland. Die Rückkehrer haben sich beim Kreisgesundheitsamt Steinfurt zu melden. Dies ist ab sofort per Online-Kontaktformular oder ab Ostermontag telefonisch unter 02551/ 69–5930 (täglich von 10 bis 15 Uhr) möglich.
Es gelten Ausnahmen für Grenzpendler, für Personen, die im grenzüberschreitenden Personen-, Waren- und Gütertransport tätig sind oder deren Tätigkeit notwendig ist zur Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens und der Aufgaben des Staates. Auch für Personen, die einen triftigen Reisegrund haben, gelten Ausnahmebestimmungen. Darunter fallen vor allem soziale Gründe wie ein geteiltes Sorgerecht, dringende medizinische Behandlungen, Betreuung von Kindern, Pflege von Angehörigen und Ähnliches. Für diese Ausnahmen ist keine Ausnahmegenehmigung nötig.