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Neue Regeln bei Apps
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Neue Regeln bei Apps

Ab Februar sind Mobilfunkunternehmen zu mehr Verbraucherschutz verpflichtet. Versteckte Kosten werden so weniger.

Veröffentlicht: Montag, 27.01.2020 13:35

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Ab dem 1. Februar gelten für Mobilfunkunternehmen beim Abbuchen von Drittanbieterleistungen neue Regeln. Künftig dürfen Kosten für Abos und Serviceleistungen von Drittfirmen nur noch abgerechnet werden, wenn der Kunde vorher auf eine Seite umgeleitet und über den Vorgang informiert wurde. Ausnahme: Der Anbieter verpflichtet sich, mehrere Verbraucherschutzmaßnahmen in einem Kombinationsmodell – unter anderem auch eine Geld-zurück-Garantie – umzusetzen. Die Vebraucherzentrale Rheine bietet Tipps und Forderungen zu mehr Schutz auf dem Smartphone.

 

App-Abzocke über ungewollte Abos:

Durch tippen auf Werbung wird manchmal im Hintergrund ein Abo aktiviert, das taucht in der monatlichen Abrechnung künftig meist als Posten unbekannter Herkunft auf. Die neuen Regelungen sollen davor schützen.

 

Abrechnung nur mit Klick auf Bestell-Button korrekt:

Wirksam zustande kommt ein Vertrag jedoch erst dann, wenn Handybesitzer den Abschluss eines kostenpflichtigen Abos ausdrücklich durch den Druck auf einen deutlich erkennbaren Bestell-Button bestätigt haben.

 

 • Bewusster Vorgang ab 1. Februar:

Das sogenannte Redirect-Verfahren soll ab sofort Handynutzern nun konkret die Gefahr vor Augen führen, wenn sie im Begriff sind, ungewollt ein Abo per Smartphone abzuschließen. Hierzu werden User während des Bezahlvorgangs von der Drittanbieterseite technisch auf eine Bezahlseite ihres jeweiligen Mobilfunkanbieters umgeleitet. Erst auf dieser Seite müssen sie ausdrücklich den Vertragsabschluss eines Abonnements und dessen Abbuchungen bestätigen.

 

Ungewollte Abos sofort kündigen: Wer trotz der neuen Regelungen in eine Abo-Falle getappt ist, kann weitere Abbuchungen nur verhindern, wenn der unfreiwillige Abo-Vertrag mit dem dubiosen Drittanbieter so schnell wie möglich gestoppt wird.

 

Vorsorglich Drittanbietersperre einrichten: Sicher von vornherein und auf Dauer können sich Smartphone- und Tablet- Nutzer auch weiterhin nur vor der perfiden Abo-Abzock-Masche schützen, wenn sie ihre Handynummer für die Abbuchung von

Diensten fremder Firmen von ihrem Mobilfunkunternehmen sperren lassen (Drittanbietersperre).

 

Mehr Infos gibt es hier.

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