
Neue Grundsteuer-Bescheide in Ibbenbüren: Stadt setzt einheitlichen Hebesatz fest
Die Stadt Ibbenbüren verschickt in den kommenden Tagen neue Bescheide für die Grundsteuer B. Grundlage ist ein Beschluss des Stadtrats vom 25. März 2026, der rückwirkend zum 1. Januar einen einheitlichen Hebesatz von 765 Prozent festlegt.
Veröffentlicht: Dienstag, 28.04.2026 11:10
Zuvor hatte die Stadt im Jahr 2025 unterschiedliche Hebesätze angewendet. Diese stehen jedoch aktuell im Fokus gerichtlicher Prüfungen. Mit der jetzt beschlossenen Vereinheitlichung will Ibbenbüren für mehr Rechtssicherheit sorgen und eine verlässliche Grundlage für den städtischen Haushalt schaffen.
So wird die Grundsteuer berechnet
Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt weiterhin in mehreren Schritten: Ausgangspunkt ist der vom Finanzamt festgelegte Grundsteuermessbetrag, der auf Basis der Angaben der Eigentümer ermittelt wird. Auf diesen Wert wendet die Stadt den neuen Hebesatz an, woraus sich die endgültige Steuerhöhe ergibt.
Infos für Eigentümer
Mit den neuen Bescheiden erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer auch ein Informationsschreiben. Darin erklärt die Stadt die Zusammensetzung der Grundsteuer sowie die wichtigsten Änderungen durch den neuen Hebesatz.
Weitere Informationen stellt die Stadt Ibbenbüren online bereit.