Neue Besucherregeln in den Krankenhäusern der Mathias-Stiftung

In den Krankenhäusern der Mathias-Stiftung gelten ab heute (22.05.20) neue Regeln für Besucher von Patienten. Unter anderem gelten besondere Besuchszeiten. Pro Patient und Tag ist ein Besuch von maximal zwei Personen möglich.

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Das schreibt die Mathias-Stiftung dazu:


Vor dem Besuch in unseren Einrichtungen sind die Besucher angewiesen:


1.) Besucher müssen Ihre Körpertemperatur zu Hause messen. Ab 37,8 Grad Körpertemperatur ist ein Besuch leider nicht möglich.  Besucher dürfen keine Symptome wie Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit oder auch Magen-Darm-Symptomatik haben.

2.) Bei Betreten des Krankenhauses muss jeder Besucher die ausgefüllte Checkliste „Besucherregistrierung“ abgeben. Am besten wird diese schon vorher ausgefüllt mitgebracht (Download unter www.mathias-stiftung.de). Beim Ausfüllen vor dem Krankenhaus ist mit Wartezeit zu rechnen. Die Dokumente werden für den Fall einer evtl. Kontaktpersonennachverfolgung für drei Wochen aufbewahrt.

3.) Eine Besuchszeit mit maximal zwei Besuchern (Ausnahme: Paulinenkrankenhaus Bad Bentheim ein Besucher) pro Patient und Tag ist möglich. 

4.) Besuchszeiten sind werktags von 14.00 – 18.00 Uhr 

5.) Besuchszeiten sind am Wochenende und feiertags von 10.00 – 18.00 Uhr Ausnahme: Paulinenkrankenhaus Bad Bentheim: Am Wochenende und feiertags von 10.00 – 14.00 Uhr.


Während der Besuchszeit:


1.) Die Besucher tragen auf dem Gelände der Einrichtung durchgehend einen Mundschutz und halten zu anderen Personen einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern ein.

2.) Gleichzeitige Besuche in Mehrbettzimmern sind nicht möglich.

3.) Bei hohem Besuchsaufkommen behalten wir uns vor, die Besuchsmöglichkeit aus hygienischen Gründen einzuschränken.

4.) Patienten, bei denen der Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion vorliegt beziehungsweise nachgewiesen ist, können keinen Besuch erhalten.

5.) Achten Sie als Besucher darauf, dass Sie sich zu Beginn des Besuches die Hände desinfizieren.

6.) Halten Sie sich nicht in öffentlichen Bereichen auf.

7.) Verlassen Sie bitte pünktlich zum Ende der Besuchszeit die Einrichtung.

Nach dem Besuch:


1.) Vor Verlassen der Einrichtung melden sich die Besucher am Ausgang ab.

2.) Die Besucher führen beim Verlassen der Einrichtung eine Händedesinfektion durch.

3.) Der Mundschutz darf beim Verlassen des Geländes abgenommen werden.

4.) Die Besucher sind angewiesen, auch beim Verlassen der Einrichtung die Abstandsregel einzuhalten.

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