
Ab 2029 könnten auf Haushalte mit größeren Photovoltaikanlagen zusätzliche Netzkosten zukommen. Auch Eigentümerinnen und Eigentümer im Kreis Steinfurt könnten betroffen sein.
Die Bundesnetzagentur plant eine Reform der Stromnetzentgelte, durch die sogenannte Prosumer stärker an der Finanzierung des Stromnetzes beteiligt werden sollen. Gemeint sind Haushalte, die mit einer eigenen Photovoltaikanlage Strom erzeugen und einen Teil davon selbst verbrauchen.
Nach Angaben der Bundesnetzagentur könnten die zusätzlichen Kosten voraussichtlich unter 100 Euro im Jahr liegen. Elf Verbände aus der Energie-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie dem Handwerk warnen hingegen vor möglichen Aufschlägen von bis zu 165 Euro jährlich. Sie befürchten, dass sich dadurch die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen verschlechtert und der weitere Ausbau gebremst wird.
Was bedeutet das für Haushalte im Kreis Steinfurt?
Auch im Kreis Steinfurt, könnte die geplante Reform Auswirkungen haben. Nach den bisherigen Plänen sollen sowohl neue als auch bestehende Photovoltaikanlagen betroffen sein. Balkonkraftwerke sollen hingegen ausgenommen bleiben.
Die Bundesnetzagentur begründet die geplante Neuregelung damit, dass auch Haushalte mit hohem Eigenverbrauch weiterhin auf das öffentliche Stromnetz angewiesen sind, beispielsweise in den Abendstunden oder im Winter. Sie sollen deshalb stärker an den Kosten für dessen Bereitstellung beteiligt werden.
Die Verbände halten dagegen, dass sich Netzentgelte vor allem an der tatsächlichen Beanspruchung des Netzes orientieren sollten. Sie warnen vor zusätzlichen finanziellen Hürden für private Investitionen in Solarenergie und Batteriespeicher.
So können Haushalte ihre Stromkosten senken
Wer im Kreis Steinfurt bereits eine Solaranlage betreibt kann weiterhin darauf achten, möglichst viel des selbst erzeugten Stroms direkt zu nutzen, empfiehlt der Kreis Steinfurt. Dazu gehört beispielsweise, Haushaltsgeräte möglichst bei Sonnenschein laufen zu lassen oder Wärmepumpe und Elektroauto gezielt mit Solarstrom zu versorgen.
Die endgültigen Vorgaben sollen noch 2026 festgelegt werden. Die Reform soll nach den bisherigen Planungen 2029 in Kraft treten.