
Wie das Landgericht heute (Do., 06.02.) mitteilt, hat die 15. Große Strafkammer schon am 20. Dezember entschieden, kein Strafverfahren zu eröffnen. Den drei angeklagten Verantwortlichen der Bundeswehr sei kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vorzuwerfen
Moor durch Raketen-Beschuss in Brand gesetzt
Bei einer Schießübung im Dürresommer 2018 hatte der Abschuss einer Rakete vom Hubschrauber aus das Moor in Brand gesetzt. Der stark rauchende Schwelbrand im Moorboden breitete sich auf eine Fläche von 3 x 4 km aus. Am 21. September rief der Landkreis Emsland den Katastrophenfall aus. Erst am 10. Oktober war der Brand gelöscht. Mehr als anderthalb tausend Kräfte von Feuerwehr, THW und anderen Hilfsorganisationen aus der ganzen Region waren wochenlang im Einsatz.
Gerichtliche Entscheidung
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück erhob am 21. November 2021 Anklage wegen fahrlässiger Brandstiftung. Das Gericht entschied jedoch, dass das Verhalten der Angeschuldigten kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten darstellt. Die Schießkampagne sei ein erlaubtes Risiko gewesen, und die Angeschuldigten hätten auf die Einschätzung der Betriebsfeuerwehr vertrauen dürfen. Eine Verkettung unglücklicher Umstände sei nicht vorherzusehen gewesen. Die Entscheidung ist rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft keine Beschwerde eingelegt hat.