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Moorbrand im Emsland 2018
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Moorbrand im Emsland 2018

Der wochenlange Moorbrand vor sieben Jahren auf dem Bundeswehrgelände bei Meppen, dessen Rauch bis nach Bremen zog, wird kein Fall fürs Gericht. Das Landgericht Osnabrück lehnt ein Strafverfahren ab.

Veröffentlicht: Donnerstag, 06.02.2025 16:00

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Wie das Landgericht heute (Do., 06.02.) mitteilt, hat die 15. Große Strafkammer schon am 20. Dezember entschieden, kein Strafverfahren zu eröffnen. Den drei angeklagten Verantwortlichen der Bundeswehr sei kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vorzuwerfen

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Moor durch Raketen-Beschuss in Brand gesetzt

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Bei einer Schießübung im Dürresommer 2018 hatte der Abschuss einer Rakete vom Hubschrauber aus das Moor in Brand gesetzt. Der stark rauchende Schwelbrand im Moorboden breitete sich auf eine Fläche von 3 x 4 km aus. Am 21. September rief der Landkreis Emsland den Katastrophenfall aus. Erst am 10. Oktober war der Brand gelöscht. Mehr als anderthalb tausend Kräfte von Feuerwehr, THW und anderen Hilfsorganisationen aus der ganzen Region waren wochenlang im Einsatz.

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Gerichtliche Entscheidung

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Die Staatsanwaltschaft Osnabrück erhob am 21. November 2021 Anklage wegen fahrlässiger Brandstiftung. Das Gericht entschied jedoch, dass das Verhalten der Angeschuldigten kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten darstellt. Die Schießkampagne sei ein erlaubtes Risiko gewesen, und die Angeschuldigten hätten auf die Einschätzung der Betriebsfeuerwehr vertrauen dürfen. Eine Verkettung unglücklicher Umstände sei nicht vorherzusehen gewesen. Die Entscheidung ist rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft keine Beschwerde eingelegt hat.

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