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Statue der römischen Göttin Justitia
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Statue der römischen Göttin Justitia
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Missbrauchskomplex von Münster

Im Missbrauchskomplex von Münster haben die Angeklagten die Möglichkeit, heute eine letzte Stellungnahme abzugeben. Mehr als 50 Gerichtstage läuft der Prozess schon. Heute wird bekannt, wann die Richter das Urteil verkünden.

Veröffentlicht: Dienstag, 29.06.2021 08:48

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Im Hauptprozess um den Missbrauchskomplex Münster haben die Angeklagten am Dienstag die Möglichkeit für eine letzte Stellungnahme. Nach über 50 Prozesstagen plant das Landgericht Münster anschließend mit zu teilen, wann genau die Urteile gegen die vier Männer und eine Frau verkündet werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte sich in ihrem Plädoyer für Haftstrafen von 14 bis 10 Jahren für schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und 6 Jahre für Beihilfe im Fall der Mutter des Hauptangeklagten ausgesprochen. Außerdem ist für die Männer wegen Wiederholungsgefahr anschließend Sicherungsverwahrung vorgesehen. Die Verteidiger hatten sich für ein mildes Strafmaß ausgesprochen und Sicherungsverwahrung als unbegründet zurückgewiesen. Der Verteidiger der Mutter fordert einen Freispruch für seine Mandantin.

Als mutmaßlicher Drahtzieher der Vorwürfe gilt ein 28-Jähriger IT-Techniker aus Münster: Immer wieder habe er den Sohn seiner Lebensgefährtin - der Junge ist inzwischen elf Jahre alt - vergewaltigt und anderen Männern zugeführt. Die Männer habe er im Internet kennen gelernt und sich dann zum Missbrauch des Ziehsohns mit ihnen verabredet. Einer der Tatorte war eine heute abgerissene Gartenlaube seiner Mutter in Münster.

Münster ist neben Lügde und Bergisch Gladbach einer von drei großen Missbrauchsfällen der vergangenen Jahre in Nordrhein-Westfalen. Der Fall kam im Juni 2020 nach Ermittlungen in einer Gartenlaube ans Licht. Im Zuge dessen hatte es in mehreren Bundesländern und im Ausland Festnahmen gegeben.

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