
© Polizei Münster
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Foto der Gartenlaube
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Die Anklage wirft der 31-jährigen Frau vor, den schweren sexuellen Missbrauch ihres Sohnes durch ihren Lebensgefährten Adrian V. nicht verhindert zu haben, obwohl sie davon wusste. Dabei berufen sich die Ermittler:innen zum Großteil auf sichergestellte Chatverläufe. Der im Juli im Hauptverfahren zu 14 Jahren Haft und anschließender
Sicherungsverwahrung verurteilte Münsteraner sollte am Dienstag neben weiteren Tätern im Prozess gegen die Frau als Zeuge aussagen. Das Urteil für den 28-jährigen IT-Techniker ist noch nicht rechtskräftig.
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