
Ihr waren zuvor 50.000 Euro zugesprochen worden. Dieser Betrag galt bislang als offizielle Obergrenze. Nach einem Urteil gegen das Erzbistum Köln vergangenes Jahr, bei dem ein Betroffener erfolgreich auf 300 000 Euro geklagt hatte, wurde diese Summe auch in Münster gezahlt. Nach einem Bericht der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen der Deutschen Bischofskonferenz wurden bundesweit in vier Fällen sehr hohe Summen wie in Münster über zusammen 1,6 Millionen Euro ausgezahlt.
Bistum hat bis jetzt rund 6,5 Millionen Euro gezahlt
Nach Angaben aus Münster hat das Bistum über die Jahre bislang rund 6,5 Millionen Euro an Zahlungen geleistet. Anträge auf Zahlung haben insgesamt 322 Betroffene gestellt. In 38 Fällen wurden mehr als 50 000 Euro gezahlt. Im vergangenen Jahr wurden 29 Erstanträge gestellt.