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Die Maskenpflicht an Grundschulen bleibt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und zwei Eilanträge dagegen abgewiesen. Die Eltern von zwei Grundschulkindern aus Bielefeld und Köln finden, die Maskenpflicht verletze sie in ihrem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Das sah das Gericht anders. Beim gegenwärtigen Stand des Infektionsgeschehens sei die Maskenpflicht eine verhältnismäßige Schutzmaßnahme. Es gehe darum, den Präsenzunterricht wieder möglich zu machen. Zum ersten Mal sind auch Grundschulkinder verpflichtet, im Unterricht eine medizinische Maske zu tragen.
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