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Tanzen ohne Maske, beispielsweise im Index in Schüttorf, ist damit ab sofort wieder möglich. Eine Diskotheken-Chefin aus Osnabrück war gegen die Maskenpflicht vor Gericht gezogen.
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Unangemessene Regelung
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Für die Richter:innen ist die Maskenpflicht in diesen Einrichtungen unangemessen, weil es keine Ausnahmen gibt, beispielsweise beim Essen, Trinken oder Shisha-Rauchen. Damit gebe es keinen angemessenen Ausgleich zwischen den erheblichen wirtschaftlichen Interessen der Betreiber:innen und dem Gesundheitsschutz der Gäste oder Beschäftigten solcher Einrichtungen.
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