
Masern-Impfpflicht bestätigt
Wieder sind Eltern gegen die Masern-Impfpflicht vor Gericht gezogen und gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in seinem jüngsten Urteil bestätigt, dass sie bei der Einschulung ihres Kindes einen Impf-Nachweis vorzulegen haben – und sonst ein Bußgeld riskieren.
Veröffentlicht: Donnerstag, 25.07.2024 12:22
Seit März 2020 gilt eine Impfpflicht gegen Masern, die bei Kitas und Schulen ansetzt. Um ein Zirkulieren des hochansteckenden Virus und Ausbrüche zu verhindern, kommt es darauf an, dass mindestens 95 Prozent der Bevölkerung immun sind.
Ohne Nachweis droht Bußgeld
Ohne Nachweis, dass ihre schulpflichtigen Kinder gegen Masern geimpft sind, riskieren Eltern ein Zwangsgeld. Angesichts eines hohen Infektionsrisikos sei das verhältnismäßig, begründet das Gericht. Die Eltern aus dem Kreis Lippe waren mit ihrem Eilantrag schon in erster Instanz gescheitert.