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Das Urteil nach einem tödlichen Kopfschuss auf seine Partnerin gegen einen Mann aus dem Kreis Steinfurt ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten verworfen. Nach einem Gerichtstermin wegen eines Sorgerechtsstreits vor dem Amtsgericht Tecklenburg hatte der Angeklagte vor dem Haus seiner Schwiegereltern in Salzgitter seine Ehefrau erschossen. Die Tat geschah vor den Augen der gemeinsamen Kinder. Das Urteil lautet lebenslänglich. Das Landgericht Braunschweig hatte den Mann wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Tat festgestellt.
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