
Eine Inzidenz unter 50 seit fünf Werktagen macht weitere Lockerungen in Münster ab Freitag (21.05.) möglich. Für die Stadt Münster ist die nächste Stufe des Lockerungsplans ein „großer Schritt zur Normalität“. In Handel, Kultur, Sport, Gastronomie, Freizeit und Tourismus erfolgen teils weitreichende Öffnungen. Treffen sind mit bis zu zehn Personen aus drei Haushalten möglich, Kinder bis 14 nicht mitgezählt.
Es geht wieder einiges
Konzerte und Aufführungen in Theatern, Konzerthäusern und Kinos sind wieder erlaubt. Die Testpflicht in Geschäften entfällt. Mit Test für Personal und Gäste sind wieder Besuche in Restaurants und Kneipen möglich. Sporthallen und Fitness-Studios öffnen wieder und das Beherbergungsverbot ist komplett aufgehoben.
Ende der bundesweiten Corona-Notbremse in Osnabrück
Auch die Stadt Osnabrück lockert ab Freitag (21.05.) die Corona-Regeln. Die Inzidenz liegt heute den fünften Werktag in Folge unter 100. Damit gibt es ab Freitag keine nächtliche Ausgangssperre mehr. Dann gilt auch wieder die Regel „ein Haushalt plus zwei Personen“ für private Treffen. Das Beherbergungsverbot ist unter Auflagen aufgehoben.
Mehr Freiheiten für Geimpfte, Genesene oder mit negativem Test
Außengastronomie und Geschäfte öffnen wieder für Kund:innen mit negativem Test, für Genesene und Geimpfte. Bei Geschäften unter 200 Quadratmeter gilt entweder die Testpflicht oder Shoppen mit Termin – was davon, entscheiden die Geschäftsleute. Auch körpernahe Dienstleistungen sind wieder möglich, zum Beispiel im Friseur-Salon, Tattoostudio oder Praxis für Physiotherapie. Wo nicht durchgängig eine Maske möglich ist, gilt die Testpflicht. Kontaktsport im Freien in festen Gruppen bis zu 30 Sportler:innen und Schulsport sind wieder möglich.