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Mesum: Rücksicht auf Menschen mit Sehbehinderung
© Stadt Rheine
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Mesum: Rücksicht auf Menschen mit Sehbehinderung

In Mesum sorgt das neu gestaltete Zentrum für mehr Barrierefreiheit. Seit dem Umbau der Dorfmitte unterstützt ein taktiles Leitsystem mit speziellen Bodenplatten blinde und sehbehinderte Menschen dabei, sich sicher im öffentlichen Raum zu orientieren. Doch immer wieder werden die Leitstreifen durch parkende Autos, Mülltonnen oder andere Gegenstände blockiert – mit gefährlichen Folgen.

Veröffentlicht: Montag, 13.04.2026 15:03

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Orientierung für blinde und sehbehinderte Menschen

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Im Bereich der Nielandstraße und Alten Kirchstraße wurde ein modernes Leitsystem installiert. Die unterschiedlichen Bodenstrukturen aus Noppen- und Rippenplatten geben blinden Menschen mit dem Langstock wertvolle Hinweise: Sie zeigen Richtungsänderungen, Querungen oder mögliche Gefahrenstellen an. Für Menschen mit Restsehvermögen ist zudem der farbliche Kontrast der Platten zum Straßenbelag wichtig – so lässt sich die Spur auch visuell gut verfolgen.

Damit das System funktioniert, müssen die Leitstreifen und der seitliche Abstand von rund 60 Zentimetern stets frei bleiben. Nur so können sich Betroffene zuverlässig orientieren und sicher bewegen.

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Hindernisse gefährden Sicherheit

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Immer wieder stehen Fahrzeuge oder Mülltonnen auf den tastbaren Streifen, sodass Blinde gezwungen sind auszuweichen und den Leitstreifen später mühsam wiederzufinden. Dabei besteht das Risiko, unbeabsichtigt auf die Fahrbahn zu geraten. Auch andere Fußgänger, vor allem Kinder aus den umliegenden Einrichtungen, sind von zugestellten Gehwegen betroffen und könnten ebenfalls gefährlich ausweichen müssen.

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Beirat fordert mehr Rücksicht und Einhaltung der Regeln

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Der Beirat für Menschen mit Behinderung appelliert deshalb eindringlich an alle Verkehrsteilnehmenden, die Leitstreifen freizuhalten und deren Bedeutung zu respektieren. In der Mesumer Dorfmitte gilt eine verkehrsberuhigte Zone: Autos dürfen nur auf den gekennzeichneten Stellflächen parken – zum Beispiel vor der ehemaligen Schule, der heutigen Kleiderkammer. Zudem gilt Schrittgeschwindigkeit von maximal zehn Kilometern pro Stunde. Verstöße werden entsprechend geahndet.

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