
Kurzarbeit durch Coronavirus
Der Arbeitsausfall durch das Coronavirus wird immer größer und größer. Erst wurden Messen und Konzerte abgesagt, dann haben auch die Kinos in Rheine und Steinfurt zu gemacht und jetzt haben unter anderem auch viele Geschäfte geschlossen.
Veröffentlicht: Mittwoch, 18.03.2020 11:25
Viele Arbeitgeber stehen jetzt vor der sehr schwierigen Aufgabe, ihre Angestellten in der Krise weiter zu beschäftigen und auch zu bezahlen. Um an dieser Stelle zu helfen, gibt es das Kurzarbeitergeld von der Arbeitsagentur. Doch steht das dir jetzt auch zu? Wir haben Matthias Pöpping von der Arbeitsagentur Rheine gefragt.
Das funktioniert so: Dein Chef stellt einen Antrag bei der Arbeitsagentur und die zahlt dann einen Teil deines Gehalts weiter. Doch wie viel Geld bleibt dir dann? Das weiß Matthias Pöpping.
Die Arbeitsagentur übernimmt 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Bei Arbeitnehmern mit Kind sind es 67 Prozent. Doch, was genau sind die Bedingungen, damit das Kurzarbeitergeld auch gezahlt wird?
Das heißt: Wenn du dir unsicher bist, wie es bei dir im Betrieb weiter geht, sprich am besten mit deinem Chef. Den Antrag für das Kurzarbeitergeld stellt dein Chef online bei der Arbeitsagentur. Es sind keine persönlichen Besuche mehr möglich.
Doch wenn jetzt so viele Firmen einen Antrag stellen, reicht das Geld von der Arbeitsagentur dann überhaupt für alle? Matthias Pöpping sagt ja, erstmal schon.
Die Agentur für Arbeit Rheine hat aufgrund der aktuellen Situation ihre Dienststellen für persönliche Gespräche geschlossen. Davon sind die Dienststellen in Rheine, Steinfurt, Ibbenbüren, Greven, Emsdetten und Lengerich betroffen. Fragen und Anliegen der Kunden werden nun über Online- und Telefon-Dienste beantwortet. Neben der bekannten bundesweiten Servicerufnummer 0800 4 5555 00 sind Experten der Arbeitsagentur für die Kunden ab sofort auch unter der Telefonnummer 05971 930 800 erreichbar.
Arbeitgeber haben aktuell viele Fragen zum Thema Kurzarbeit. Deshalb hat die Arbeitsagentur einen gesonderten Abschnitt zum Thema „Coronavirus: Informationen zum Kurzarbeitergeld“ eingerichtet. Dort erhalten Unternehmen einen Überblick über die Voraussetzungen für die Unterstützungsleistung. Hier geht es zur Seite.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bietet außerdem auf seiner Webseite einen Ratgeber für Betriebs-, Personalräte und Beschäftigte zur Kurzarbeit an. Hier geht es zum Ratgeber.