
© Universitätsklinikum Münster
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Nach dem Rauswurf eines Intensiv-Pflegers der Uniklinik Münster wegen öffentlicher Äußerungen läuft eine Kündigungsklage beim Arbeitsgericht. Der Konflikt schwelt seit einer Überlastungsanzeige durch Intensiv-Pflegepersonal im November. Schon damals hatte die UKM-Leitung verstimmt reagiert. Angesichts der Arbeitsbelastung während einer laufenden Pandemie-Bekämpfung komme Kritik an den Arbeitsbedingungen zur Unzeit, hieß es damals.
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Ver.di: Öffentliche Kritik kein Kündigungsgrund
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Die Gewerkschaft Ver.di sieht die Kritik des Pflegers an den Arbeitsbedingungen als Grund für die fristlose Kündigung. Er habe Ende Februar öffentlich gesagt, die Arbeit mache krank. Die Uniklinik äußert sich nicht zu dem laufenden Verfahren.
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