Kükentöten bleibt vorerst erlaubt

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erlaubt das Schreddern und Vergasen von männlichen Küken bis es Alternativen gibt.

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Tierschutz oder Wirtschaftlichkeit?

Jedes Jahr werden in Deutschland etwa 45 Millionen männliche Küken geschreddert oder vergast. Die Legebetriebe können mit den Tieren nichts anfangen, weil sie weder Eier legen noch für die Mast geeignet sind. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte das 2013 verboten.

Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. - Tierschutzgesetz § 1 Satz 2

Im Grundsatz gibt das Bundesverfassungsgericht dem Land NRW Recht: Das Töten von Küken aus wirtschaftlichen Interessen ist kein vernünftiger Grund. Das Problem: Deutschland sowie andere EU-Ländern haben das jahrzehntelang geduldet. Ein sofortiges Verbot sei deshalb nicht zumutbar.


Die bisherige Praxis wurde allerdings - ausgehend von einer damaligen Vorstellungen entsprechenden geringeren Gewichtung des Tierschutzes - jahrzehntelang hingenommen. Vor diesem Hintergrund kann von den Brutbetrieben eine sofortige Umstellung ihrer Betriebsweise nicht verlangt werden. - Presseerklärung des Bundesverwaltungsgericht

Alternativen sind schon in Sicht

Das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass es schon bald Alternativen zum massenhaften Töten von Küken gibt. Tatsächlich arbeiten Forscher schon länger an Alternativen wie dem Aussortieren von Eiern mit männlichen Küken. Dabei wird das Geschlecht der Küken schon vor dem Schlüpfen bestimmt. Eier mit männlichen Küken werden dann gar nicht erst ausgebrütet.

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