
© Foto von Ivo Santos auf Unsplash
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Das geplante Krematorium in Ochtrup darf gebaut werden
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Nachbarunternehmen hatte geklagt
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Ein Unternehmen aus der Nachbarschaft hatte geklagt. Es befürchtet, dass das Krematorium sich irgendwann über Lärm beschweren könnte. Der Richter am Verwaltungsgericht Münster teilt diese Befürchtung nicht. Berechnungen des Kreises Steinfurt zeigen, dass die Lärmbelastung – auch durch bis zu 70 Lastwagen pro Tag – unter den erlaubten Grenzwerten liegen wird. Auch im Inneren des Krematoriums würde es nicht zu laut werden.
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Urteil noch nicht rechtskräftig
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Der Richter hat keine Berufung zugelassen. Das klagende Unternehmen kann jetzt beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen eine Überprüfung beantragen. Deshalb ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
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