
Die Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Steinfurt gilt für das gesamte Kreisgebiet. Betroffen sind Bäche, Flüsse, Seen und Teiche. Das Verbot läuft zunächst bis Samstag, 31. Oktober 2026. Das Verbot betrifft große und kleine Wasserentnahmen. Damit ist auch die Gartenbewässerung aus Oberflächengewässern nicht erlaubt. Ausnahmen gelten nur für das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen.
Trockenheit belastet Tiere und Pflanzen
Der Kreis Steinfurt begründet den Schritt mit zu wenig Regen und hohen Temperaturen. Viele Gewässer führen nur noch wenig Wasser. Das gefährdet Tiere und Pflanzen, weil in einigen Gewässern bereits Sauerstoffmangel entsteht.
Der Kreis Steinfurt kontrolliert die Einhaltung des Verbots. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Ziel ist der Gewässerschutz in einer Phase anhaltender Trockenheit.