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Mehrere Einzelhändler mit geschlossenen Läden klagen vor dem Oberverwaltungsgericht gegen die Corona-Schutzverordnung des Landes. Sie sehen keine Grundlage für die Schließung ihrer Geschäfte im Infektionsschutzgesetz. Ein Baumarkt-Betreiber beklagt, dass trotz großer Verkaufsfläche und Hygienekonzept der Laden zu bleibe. Dabei seien Baumärkte nützlich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Der Betreiber eines Elektronikfachmarktes sieht eine Ungleichbehandlung dadurch, dass Wirtschaftssparten wie Friseure oder Fußpfleger wieder öffnen dürfen.
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