
Symbolbild
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Das Oberverwaltungsgericht Münster hat noch nicht über die Klage des Warenhauskonzerns Galeria Karstadt Kaufhof gegen die Schließung seiner Häuser in Nordrhein-Westfalen entschieden. Das Unternehmen hat seinen Eilantrag zurückgenommen. Das Hauptsacheverfahren, in dem sich der Warenhauskonzern gegen die entsprechende Regelung in der NRW-Corona-Schutzverordnung wendet, läuft weiter.
Die NRW-Landesregierung hatte am Mittwoch angekündigt, dass größere Läden im bevölkerungsreichsten Bundesland ab dem kommenden Montag wieder öffnen dürfen, wenn sie ihre
Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzen. In anderen Bundesländern gibt es diese Regelung bereits. Dort hat Galeria Karstadt Kaufhof Filialen mit reduzierter Verkaufsfläche geöffnet.
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