
Klage gegen Landeshaushalt 2023
Der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen befasst sich am 10. Dezember mit einer Klage der Oppositionsparteien SPD und FDP gegen den Landeshaushalt 2023. Hintergrund der Klage ist die Entscheidung des Landtags, neue Schulden zur Bewältigung der Folgen des Ukraine-Kriegs aufzunehmen. SPD und FDP sehen darin einen Verstoß gegen die Schuldenbremse, die im Grundgesetz verankert ist.
Die Landesregierung argumentiert jedoch, dass die Regelungen zur Schuldenbremse nicht vom Verfassungsgericht überprüft werden können, da es sich um eine einfache Haushaltsregelung handelt, nicht um eine Verfassungsfrage. Ein Urteil wird der Verfassungsgerichtshof nach der Verhandlung zu einem späteren Zeitpunkt verkünden.
Veröffentlicht: Freitag, 08.11.2024 11:33
SPD und FDP sehen darin einen Verstoß gegen die Schuldenbremse, die im Grundgesetz verankert ist.
Die Landesregierung argumentiert jedoch, dass die Regelungen zur Schuldenbremse nicht vom Verfassungsgericht überprüft werden können, da es sich um eine einfache Haushaltsregelung handelt, nicht um eine Verfassungsfrage. Ein Urteil wird der Verfassungsgerichtshof nach der Verhandlung zu einem späteren Zeitpunkt verkünden.