
© pxhere.com
© pxhere.com
Anzeige
Der Mann hatte gegen den Reiseveranstalter geklagt. Im Vertrag zur Reise stand, dass der Jäger die Möglichkeit bekommt, auf einen Elch zu schießen. Klappe das nicht, gebe es Geld zurück. Der Jäger sagt, er habe keine Chance zum Schießen gehabt. Der Reiseveranstalter meint, der Mann habe geschossen. Das sahen auch die Richter am Amtsgericht Mönchengladbach so. Dabei sei es nicht entscheidend, ob der Jäger den Elch getroffen habe oder nicht. Wichtig sei nur, dass er geschossen hat.
Anzeige