
Abschiebung nach langem Rechtsstreit
Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Ein verurteilter IS-Unterstützer aus Tadschikistan darf sofort abgeschoben werden. Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen. Der Mann, der 2015 der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) beigetreten war, hatte zuvor eine Haftstrafe in Deutschland verbüßt. Nach seiner Entlassung lebte er mit seiner Familie im Kreis Warendorf. Der Fall erregte bundesweit Aufmerksamkeit, als der Mann im Herbst 2024 in einer Polizeiwache in Oelde ein Cuttermesser an seinen Hals hielt, um seine drohende Abschiebung zu verhindern. Trotz dieser Aktion entschied das OVG, dass keine Gefahr von Folter oder Misshandlung in Tadschikistan bestehe. Grundlage dafür sind diplomatische Zusagen des Heimatlandes, die über das Auswärtige Amt in Berlin eingeholt wurden.
Hintergrund: IS-Mitgliedschaft und juristisches Tauziehen
Der Tadschike hatte sich 2015 dem IS angeschlossen und war in Syrien und im Irak aktiv. 2017 wurde er vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu einer Haftstrafe verurteilt. Nach seiner Haftentlassung stellte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zunächst ein Abschiebeverbot fest, widerrief dieses jedoch 2024. Daraufhin folgte ein monatelanger Rechtsstreit, der nun mit der Entscheidung des OVG endet. Das Gericht betonte, dass die Messeraktion in der Polizeiwache keinen Einfluss auf die juristischen Entscheidungen hatte. Vielmehr sei die Einschätzung der Sicherheitslage in Tadschikistan ausschlaggebend gewesen.