
In Münster haben Schwangere und Pflegebedürftige ab sofort die Möglichkeit, Impftermine für enge Kontaktpersonen mit zubuchen. Bis zu zwei Zusatz-Termine sind möglich.
Zwingend erforderlich ist beim Besuch des Impfzentrums dann allerdings neben der erfolgten Terminbuchung eine entsprechende Impfbescheinigung. Einen Vordruck des Landes NRW hat die Stadt Münster auf der Website zum Download und Ausdruck hinterlegt. Diese Bescheinigung ist nur gültig in Verbindung mit dem Personalausweis oder einem anderen amtlichen Lichtbildausweis der Kontaktperson sowie einem Nachweis der Impfberechtigung.
Dabei handelt es sich um:
- die Kopie des Mutterpasses oder einen gleichwertigen Nachweis, im anderen Fall um
- einen Altersnachweis der pflegebedürftigen Person oder die ärztliche Bestätigung einer Vorerkrankung nach §3 Absatz 1 Nr. 2 CoronaImpfV (erhältlich über die hausärztliche Praxis) und
- die Kopie des bereits vorliegenden Bescheides der Pflegekasse über die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit oder ein anderes entsprechendes Dokument der Pflegekasse z.B. über die Gewährung von Leistungen, Höherstufungen etc. Bei Personen bis 18 Jahre mit genannter Diagnose muss kein Nachweis über die Pflegebedürftigkeit erfolgen.