Anzeige
Impfberechtigung ausgeweitet
© pxhere.com
Teilen:

Impfberechtigung ausgeweitet

Kreis Steinfurt: Weitere Berufsgruppen impfberechtigt

Veröffentlicht: Montag, 22.02.2021 13:57

Anzeige

Der Kreis Steinfurt weist darauf hin, dass beim Impfen ab sofort weitere Berufsgruppen Priorität 1 haben. Voraussetzung sei eine regelmäßige Tätigkeit in stationären Pflegeeinrichtungen. Dazu gehören unter anderem Fußpfleger*innen, Friseur*innen, Seelsorger*innen und das Personal von Hilfsmitteldiensten und Sanitätshäusern.

Anzeige

Schriftliche Bestätigung der jeweiligen Pflegeeinrichtung erforderlich

Anzeige

Sie alle brauchen eine schriftliche Bestätigung der jeweiligen Pflegeeinrichtung, wo sie tätig sind. Impfberechtigt sind außerdem alle, die zu Medizinprodukten beraten, bei Operationen begleiten Gutachten erstellen oder für spezielle Wundversorgung zuständig sind.

Anzeige

Kreis Steinfurt übernimmt Terminabsprache

Anzeige

Impftermine für Angehörige dieser Berufsgruppen gibt es beim Kreis Steinfurt per E-Mail unter corona@kreis-steinfurt.de oder telefonisch unter 02551/ 69-7103. Die Impfung ist im Impfzentrum des Kreises Steinfurt im Flughafen Münster-Osnabrück in Greven.

Anzeige
Anzeige
Anzeige