
Der Kreis Steinfurt weist darauf hin, dass beim Impfen ab sofort weitere Berufsgruppen Priorität 1 haben. Voraussetzung sei eine regelmäßige Tätigkeit in stationären Pflegeeinrichtungen. Dazu gehören unter anderem Fußpfleger*innen, Friseur*innen, Seelsorger*innen und das Personal von Hilfsmitteldiensten und Sanitätshäusern.
Schriftliche Bestätigung der jeweiligen Pflegeeinrichtung erforderlich
Sie alle brauchen eine schriftliche Bestätigung der jeweiligen Pflegeeinrichtung, wo sie tätig sind. Impfberechtigt sind außerdem alle, die zu Medizinprodukten beraten, bei Operationen begleiten Gutachten erstellen oder für spezielle Wundversorgung zuständig sind.
Kreis Steinfurt übernimmt Terminabsprache
Impftermine für Angehörige dieser Berufsgruppen gibt es beim Kreis Steinfurt per E-Mail unter corona@kreis-steinfurt.de oder telefonisch unter 02551/ 69-7103. Die Impfung ist im Impfzentrum des Kreises Steinfurt im Flughafen Münster-Osnabrück in Greven.