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Hitzefrei-Regeln an Schulen
© Bezirksregierung Münster
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Hitzefrei-Regeln an Schulen

In NRW ist Hitzefrei möglich, wenn es im Klassenraum mehr als 27 Grad hat. Die Bezirksregierung Münster erinnert wegen der aktuell warmen Temperaturen an diese Regel. 

Veröffentlicht: Donnerstag, 18.06.2026 08:46

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Hitzefrei ist an Schulen in unserer Region möglich, wenn der Unterricht durch hohe Temperaturen belastet wird. Als wichtiger Richtwert gilt: Liegt die Temperatur im Klassenraum über 27 Grad, kann die Schule den Unterricht verkürzen. Unter 25 Grad gibt es keinen verkürzten Unterricht.

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Wer die Entscheidung trifft

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Ob Hitzefrei kommt, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. Diese Regel gilt in Nordrhein-Westfalen. Die Schule prüft dabei auch die Lage vor Ort. Grundsätzlich gilt Hitzefrei für Grundschulen und für die Klassen 5 bis 10 an weiterführenden Schulen. Für Grundschulkinder sowie Kinder in Klasse 5 und 6 gilt zusätzlich: Sie dürfen nur nach Absprache mit den Eltern früher nach Hause gehen. Die Betreuung stellt die Schule sicher.

An heißen Tagen hilft genug Wasser im Schulranzen. Wichtig ist auch, auf Mitteilungen der Schule zu achten, falls Unterricht ausfällt oder verkürzt wird. 

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Regeln in Niedersachsen

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In Niedersachsen gelten andere Regeln als in NRW. Dort gibt es keine feste Grenze wie 27 Grad im Klassenraum. Jede Schule entscheidet selbst, ob Hitzefrei nötig ist. Maßgeblich ist, ob die Hitze den Unterricht in den Räumen stark beeinträchtigt. Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat das letzte Wort. Seit dem 27. Juni 2025 ist Hitzefrei in Niedersachsen auch für die Sekundarstufe II möglich. Das gilt also auch für die Oberstufe. In Grundschulen bleibt die Betreuung in der Regel trotzdem gesichert, weil diese Schulen als verlässlich gelten. Kinder sollen dort meist zwischen 8 und 13 Uhr betreut werden.

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